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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04 (https://dejure.org/2008,21545)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2008 - L 8 RA 8/04 (https://dejure.org/2008,21545)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04 (https://dejure.org/2008,21545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung im Hinblick auf nicht von der vorinstanzlichen Entscheidung umfassten Verwaltungsakte im sozialgerichtlichen Verfahren; Umschreibung der rentenrechtlichen Entgeltpunkte aus dem Beitrittsgebiet auf bundesdeutsche Entgeltpunkte; Rechtenrechtliche Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    - den Bescheid über die Beitragsänderungen zum 1. April 2004 aufzuheben und die Anpassung der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West ab 1. Juli 1990 und auch zum 1. Juli 2000, zum 1. Juli 2001, zum 1. Juli 2002, zum 1. Juli 2003 sowie zum 1. Juli 2004 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 ),.

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (BVerG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BverfGE 100, 1 [40 f.]).

    Gegen das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) wird auch insoweit nicht verstoßen, zumal die Klägerin außer acht lässt, dass die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften den Schutz dieses Grundrechts überhaupt nur in der Form genießen, die sie auf Grund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (BVerfGE 100, 1 [37]).

    Das Grundgesetz ist dort auch nicht rückwirkend in Kraft getreten (BVerfGE 100, 1 [33]).

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Diese Verwaltungsakte waren nicht gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens vor dem Sozialgericht geworden, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, stellvertretend dazu BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Die Versicherten aus dem Beitrittsgebiet ebenso wie deren rentenberechtigte Hinterbliebene stehen also so, als ob die auf- und hochgewerteten Verdienste während eines Erwerbslebens in den alten Bundesländern erzielt und durch Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West) versichert worden wären (s. zum Ganzen BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R

    Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebietes - besitzgeschützter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Der Höchstwert des monatlichen Rechts auf Rente ist für die Zeit ab dem 1. Juli 1993 durch die Bescheide vom 26. März und 15. April 2002 in vollem Umfang neu festgestellt worden und hat die vorangegangenen "Rentenbescheide", die Festsetzungen für den gleichen Zeitraum enthielten, in vollem Umfang abgelöst (s. stellvertretend dazu BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 unter 2. am Anfang).

    Weil der Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch lebte und selbst eine Versorgung nach Vorschriften der DDR bezog, konnte die Klägerin allenfalls eine Anwartschaft auf eine eigene Versorgung erworben haben, die später zum "fiktiven Vollrecht" erstarkte (s. insoweit, auch zum folgenden, ausführlich BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Denn die besonderen Beitragsbemessungsgrenzen nach § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG in der Fassung des Art. 2 des Rentenüberleitungsgesetzes wurden erst mit Wirkung ab dem 1. Juli 1993 für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 100, 59 ff.).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (BVerG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BverfGE 100, 1 [40 f.]).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    47 Der Anspruch der Klägerin nach § 4 Abs. 4 SGB VI geht dahin, dass bei der Entscheidung über den monatlichen Wert des Rechts auf Witwenrente von drei eigenständig festzusetzenden Werten (Monatsbetrag der "SGB VI-Rente" ab Rentenbeginn; statisch "weiterzuzahlender Betrag"; durch Einigungsvertrag Nr. 9 Buchstabe b Satz 5 "besitzgeschützter Zahlbetrag") in jedem Bezugsmonat der höchste Wert als maßgeblicher Wert des Rechts auf Rente festzustellen ist (s. BSG SozR 3-8570 § 4 Nr. 4).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 62/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - Vergleichsberechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Dieser richtet sich nach den leistungsrechtlichen Bestimmungen des Versorgungssystems (BSG SozR 4-8570 § 4 Nr. 4), hier nach Abschnitt 413 - Hinterbliebenenrenten - der Ordnung Nr. 005/9/003 des Ministers für Nationale Verteidigung über die soziale Versorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee vom 1. September 1982 in der Fassung der Ergänzung vom 27. Februar 1990 (im folgenden: NVA-Versorgungsordnung, nicht offiziell veröffentlicht, abgedruckt in "Aichberger II" Nr. 230).
  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • EGMR, 02.03.2000 - 52442/99

    SCHWENGEL contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob der Prozessbevollmächtigte überhaupt zulässiger Adressat der Verschuldenskosten sein kann (bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11 - und 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04 - sowie L 8 RA 94/04 - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10 - alle in juris; a.A.: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rn. 2 zu § 192).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    Soweit wegen des Hinweises in der Gesetzesbegründung auf § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auffassung vertreten wird, dass deswegen nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG auch der Prozessbevollmächtigte als Adressat einer Missbrauchsgebühr in Betracht kommt (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11, Rdnrn. 52, 53, 55 - 57, zitiert nach juris; ohne Begründung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04, Rdnr. 56, zitiert nach juris; offen gelassen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2016 - L 34 AS 2443/15, Rdnr. 34, zitiert nach juris), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Demgegenüber können nach Krasney (in Krasney-Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., Kap. XII Rdnr. 29, 38) und der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte Verschuldenskosten auch dem Prozessbevollmächtigten selbst auferlegt werden (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Urteile vom 8. Mai 2008, L 8 RA 8/04 und L 8 RA 94/04, jeweils zitiert nach juris, und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 26. August 2010, L 8 SO 159/10 m.w.N., zitiert nach juris) an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - L 8 AL 132/14
    Weiter sieht der Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass - sollte in einem gleichgelagerten Verfahren unter Beteiligung desselben Prozessbevollmächtigten nochmals ein nicht statthafter Rechtsbehelf aufrecht erhalten werden - die Verhängung von Verursachungskosten in Betracht kommt (§ 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V. mit Satz 2 SGG), wobei zu erwägen sein kann, ob diese dem Bevollmächtigten selbst aufzuerlegen sind (s. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11 - unter Bezugnahme u.a. auf die Urteile des Senats vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 8/04 und 94/04 -).
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